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Große Reptilienbörse in Garching bei München

am 07.09.2008

Der Termin für die nächste Börse in Garching steht noch nicht fest!

Möchten Sie unseren Newsletter mit den neuesten Terminen? Dann senden sie uns Ihre e-mail Adresse an info@sulcatas.de

 

Am Sonntag den 07. September 2008, findet in der Stadthalle (Bürgerhaus), Bürgerplatz 9, 85748 in Garching bei München die grosse Garchinger Reptilienbörse statt. Sie wird zum zweiten mal von der Fa. Turtlescorner veranstaltet. Wir möchten diese Börse zur grössten Veranstaltung ihrer Art im Süddeutschen Raum aufbauen. Es können Echsen, Schlangen, Schildkröten, Amphibien, Frosch- und Schwanzlurche, Pfeilgiftfrösche, Insekten, Käfer, Heuschrecken, Spinnen, Skorpione,  Futtertiere sowie Zubehör für Terrarianer  gehandelt werden. Nicht gehandelt und angeboten werden dürfen den Menschen potenziell gefährliche Tiere.
Ein großer Parkplatz befindet sich direkt bei der Stadthalle und natürlich wird auch für ihr leibliches Wohl gesorgt.

VERANSTALTER DER GROSSEN GARCHINGER  REPTILIENBÖRSE

FIRMA TURTLESCORNER INH. PEYERL GÜNTER

Veranstaltungsort: Stadthalle (Bürgerhaus) 85748 Garching, Bürgerplatz 9,  09.00 bis 15.00 Uhr

                                                       WEGBESCHREIBUNG

Preise: Reservierung  Reservation | Réservations | Riservazione | Reservación
Standflächen können telefonisch (Nr.08751/3440), per Fax (Nr.08751/876578) oder online reserviert werden ( Anmeldungen bis 10 Tage vor Beginn möglich),
und zwar durch Überweisung von 11,00 EUR pro laufendem Meter, 70cm Tischtiefe ( und 3,00 EUR für Stromanschluss wenn benötigt.)
[ Diese Gebühr schließt den Eintritt für zwei Personen ein; es sind maximal vier Personen pro Stand zulässig ]
Wir behalten uns vor, die georderte Standfläche zu beschränken. Für Anbieter ist ab 6.00 Uhr geöffnet. Sollte die Standflächengebühr nicht innerhalb 2 Wochen nach Anmeldung überwiesen worden sein, wird die Standfläche anderweitig vermietet.

Von allen Ausstellern wird eine Kaution von 20,- Euro einbehalten, die nach Veranstaltungsende wieder retourniert wird.

 

Bankverbindung: Sparkasse Mainburg

                            Blz. 75051565

                            Kto.Nr. 10452175

   Um günstige  Auslandsüberweisungen tätigen zu können werden IBAN und BIC Nr. von den Banken benötigt.

   Meine IBAN Nr:  DE65 7505 1565 0010 4521 75                   Meine BIC Nr:   BYLADEM1KEH

 

 Eintritt : Pro Person 4,90 EUR / Kinder bis 12 Jahre frei

 

Bitte Formular ausfüllen und losschicken.

NAME:

ADRESSE:

TEL.NR.:

E-MAIL:

WELCHE     TIERE?

WIEVIEL STANDFLAECHE?

Börse Garching:

STROMANSCHLUSS:

JA:

NEIN:

GEWERBETREIBENDER:

JA:

NEIN:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Falls die Formularversendung nicht funktioniert, dann senden Sie bitte eine formlose Anmeldung mit obenstehenden Angaben info@sulcatas.de.

Bei Anfragen bin ich unter der Tel. Nr. 08751/3440 zu erreichen.

Wir werden Ihre Anmeldung so schnell wie möglich bearbeiten, Bearbeitungszeit meist bis zu 2 Tage
Sie erhalten dann ein Bestätigungsmail oder ein Fax.

 

 Börsenordnung für die Garchinger Reptilienbörse

  • Es dürfen nur gesunde und in einwandfreiem Zustand befindliche Tiere angeboten werden. Bei Verletzungs - und Krankheitsfällen während der Ausstellung sind die Tiere unverzüglich in einen separaten Raum zu verbringen.
     
  • Die Richtlinien der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) sowie die Leitlinie zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Bezug auf Kleinsäuger und Reptilienbörsen sind (auch bezüglicher des Anbietens von Futtertieren) einzuhalten.
     
  • Jeder Standinhaber muss seinen Namen und seine Anschrift deutlich sichtbar angeben.
    Gewerbsmäßige Anbieter müssen die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz mitführen.
     
  • Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar an jedem einzelnen Behälter anzubringen:
  • deutscher und wissenschaftlicher Name
  • Herkunft: Nachzucht/Wildfang
  • Geschlecht
  • Schutzstatus: WA I, WA II BArtSchV o. Ä.
     
  • Für jedes artengeschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
     
  • Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Besitzer oder von einer von ihm damit beauftragten, ausreichend fachkundigen Person zu beaufsichtigen.
     
  • Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältnissen ist nur im Einzelfall und bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Die Behältnisse müssen gegen Stoß/Herabfallen gesichert sein. Beim Verkauf von Tieren bitte eine (Dach-) latte in der Länge des gemieteten Tisches und kleine Schraubzwingen mitbringen zum Absichern der Tierbehälter. Da sonst nicht der komplette Tisch genutzt werden kann und die Tierbehälter nicht im vorderen Bereich des Tisches aufgestellt werden dürfen. Das Beklopfen und Schütteln mit Tieren besetzter Behältnisse ist tierschutzwidrig.
  • Die Behältnisse, in welchen Tiere untergebracht sind, müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen:
  • ausreichende Lüftung
  • geeignetes Bodensubstrat für die Aufnahme von Ausscheidungen
  • die Größe des Behälters muss ein problemloses Wenden ermöglichen; als Faustregel bei Echsen gilt mindestens 1,5-fache Kopf-Rumpf-Länge
  • die Betrachtung der Tiere soll nur von einer Seite oder von oben möglich sein
  • jedes Tier ist einzeln unterzubringen
  • entsprechend der Tierart sind geeignete Versteck/Rückzugsmöglichkeiten vorzuhalten.
  • in den Behältnissen müssen artgerechte Temperaturen und Luftfeuchtigkeitsverhältnisse herrschen. Zur ausreichenden Klimatisierung sind Gerätschaften vorzuhalten (z. B. Pump-Druck-Sprühgeräte, Heizmöglichkeiten etc.)
  • Die Behältnisse müssen mindestens in Tischhöhe (80 cm) aufgestellt werden
     
  • Für den An- und Abtransport und auch für zeitweilige Unterbringung von nicht ausgestellten oder bereits verkauften Tieren, die nicht unverzüglich abtransportiert werden, sind thermostabile Behälter zu verwenden .
     
  • In den Verkaufsräumen, in denen Tiere ausgestellt sind, ist das Rauchen verboten und Zugluft und Temperaturschwankungen zu vermeiden.
     
  • Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln (Sonden) sind während der Börse verboten.
  • Liste der gefährlichen Reptilien und wirbellosen Tiere die nicht gehandelt werden dürfen
  • Reptilien
  • alle Panzerechsen (Crocodylae): hierunter fallen z.B. Krokodile, Aligatoren, Gavial und Kaimane
  • Riesenschlangen (Boidae):
  • Tigerpython (Python molurus), Felsenpython (Python -sebae), Südliche Felsenpython (Python natalensis)Netzpython (Python reticulatus), Blutpython (Python Curtus), große Anaconda (Eunectes murinus), südliche Anaconda (Eunectes notaeus), Schauensees Anaconda (Eunectes deschauenseei), Amethystpython (Liasis amethistinus), Papua Wasserpython (Liasis papuana); Olivpython (Liasis olivaceus), Oihnpellipython (hlyctophi­lopython oinpelliensis), Riesenschlangen die eine Länge von 3 m überschreiten.
  • Giftschlangen:
  • Giftnattem (Elapidae) der Gattungen Todesottern (Acanthophis), Schildkobras (Aspide­laps), Wasserkobras (Boutengerina), Kraits (Bungarus.), Mambas (Dendroaspis), 'Ring­halskobras (Hemachatus), Bauchdrusenottem (Maticora), Echte Koralienschlangen (Mic­rurus), Echte Kobras (Naja),-Tigerottem, (Notechis), Königskobras (Ophiophagus), Taipans (Oxyuranus),- Schwarzottem (Pseudechis), Watdkobras (Pseudohaje), Austratische  Scheinkobras (Pseudonaja), Wüstenkobras (Walterinnesia) Vipern (Viperidae) der Gattungen Buschvipern (Athens), Puffottem (Bitis), Hornvipern (Cerastes), Sandrassel-Ottem (Echis), Mac mahon-Vipem (Eristicophis), Trughornvipem­(Pseudoc erastes), Echte Vipern (Vipera)
  • Grubenottern (Crotalidae) der Gattungen Dreieckskopfottern (Agkistrodon), Lanzenottern (Bothrops), Klapperschlangen:(Crotatus),Buschmeister (Lachesis), Zwergklapperschlan­gen.(Sistrurus), Asiatische-Lanzenottem (Trimesurus)
  • Seeschlangen (Hydrophiidae)
  • Trugnattern (Boiginae) der Gattungen Nachtbaumnattern (Boiga), Sandrennnattern(Psammophis), Boomslang (Dispholidus), Baumnattern (Thelotornis), Tigerottern (Rhabd­hophis), Eidechsennattern (Malpolon)
  • Schnappschildkröten(Chelydra serpentina)
  • Geierschildkröten(Macrociemys temmincldi)
  • andere Wasser- and Sumpfschildkröten, die regelmäßig eine Panzerlänge von über 50cm erreichen
  • Alle Krustenechsen (Helodermatidae)
  • Warane (Varanidae):
  • Wüstenwaran (Varanus griseus), Nitwaran (Varanus'niloticus), Bengalenwaran (Varanus. bengalensis); Bindenwaran (Varanus salvator), Komodowaran (Varanus komodoensis), Schmidts Waran (Varanus karlschmidb), Grosswaran (Varanus giganteus), Goulds Waran (Varanus gouldii), Papua-Waran (Varanus salvadorii), Rauhnackenwaran (Varanus rudi­collis), Dumerils Waran ( Varanus dumerili ), Weißkehlwaran ( Varanus albigularis ), Greys Waran ( Varanus olivaceus ).
  • Wirbellose Tiere
  • Skorpione der Gattungen: Buthus, Mesobuthus; Compsobuthus, Hadrurus, Lychas, Orthochirus, Uroplectes, Vaejovis, Bothriurus, Buthacus, Buthotus, Aridroctonus, Tityus, Leiurns, Centruroides, Nebo, Hemiscorpius
  • eheblich giftige Spinnen der Gattungen (einschIießlich von Synonymen): Trechona, Atrax, Hadronycha, Harpactirella, Latrodectus, Loxosceles, Mastrophora, Phoneutria, Cheiracanthium, Sicarius, Hogna, Macrothele, Actinopus, Badumna, Cteniza, Bothriocytum, Ummidia, Idiommata, Ixeuticus, Miturga, Phrynarachne, Tegenaria, Lampona, Olios, Pandercetes,.Pediana, Isopeda, Heteropoda, Delena, Saotes, Typostola, Poecilotheria,Selenocosmia,Pterinocheilus,Stromatopelma.
  • Alle Skorpione und Spinnen, deren Art sich nicht.eindeutig bestimmen läßt sind als gefährlich anzusehen.
  •  Hinweis:
  • Die zoologische Nomeklatur ist insbesondere im Bereich der Reptilen und Wirbellosen
  • ständigen Änderungen unterworfen, so dass sich lateinische Gattungs-oderArtnamen ändern können.
     
  • Die Ausstellung von giftigen und/oder für den Menschen gefährlichen Tieren ist verboten.
     
  • Hunde und Katzen dürfen nicht in die Börsenräume mitgebracht werden.
     
  • Die Abgabe von Tieren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt.
     
  • Die Teilnahme an der Börse ist nur für Personen gestattet, welche spätestens 10 Tage vor Börsenbeginn mit Angabe der Tierart und Anzahl in die Teilnehmerliste eingetragen wurden und die Einhaltung dieser Börsenordnung schriftlich zugesichert haben.
  • Der Börsenverantwortliche und die Aufsichtspersonen sind gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Personen, die gegen die Börsenordnung oder tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, sind von der Börse auszuschließen,
  • Diese Regeln sind für alle Teilnehmer an der Börse verbindlich. Sie gelten durch die Teilnahme als            anerkannt. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen mit Tieren.