|
Hinweis zur Verpackungsverordnung
1.1 Der Verkäufer ist nach der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen seiner Produkte, die nicht
das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
1.2 Zur weiteren Klärung der Rückgabe kann sich der Kunde gerne mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Der Verkäufer nennt dem Kunden dann eine kommunale Sammelstelle oder
ein Entsorgungsunternehmen in seiner Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde die Möglichkeit, die Verpackung unentgeltlich an den Verkäufer zu schicken.
Die Verpackungen werden von dem Verkäufer wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. 1.3 Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem/Duales System der Zentek GmbH &
Co.KG "Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen
Pflichten nach § 6 VerpackV ab Januar 2009, dem bundesweittätigen Rücknahmesystem der Zentek GmbH & Co.KG angeschlossen.
|